Lagerordnung
Diese Lagerordnung kann und soll nur das Notwendigste regeln, damit sich alle Lagerteilnehmer später an ein schönes aber geregeltes Zeltlager erinnern können.
- Den Anweisungen der Lagerleitung und der Lagerwache ist unbedingt Folge zu leisten.
- Die Durchsetzung der Lagerordnung ist durch den jeweiligen Jugendwart sicherzustellen.
- Der Jugendwart/die Ausbilder sind für ihre Jugendfeuerwehren selbst verantwortlich und haben die alleinige Aufsichtspflicht. Die Lagerleitung/der Veranstalter (FF Schenefeld) übernehmen keinerlei Haftung.
- Wer gegen die Lagerordnung verstößt, muss damit rechnen, das Zeltlager vorzeitig zu verlassen, da die Lagergemeinschaft vorsätzlich gestört wurde.
- Das Befahren des Zeltlagers ist nicht gestattet.
- Die Zelte auf der Rasenfläche können mit Erdnägeln bis zu 30cm Länge gesichert werden. Längere Erdnägel sind ebenso wie das Ziehen von Gräben o.ä. aufgrund der Drainage nicht erlaubt. Auch das Einschlagen bzw. Eindrehen von Erdhülsen in den Rasen ist verboten.
- Rauchen und offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände und in allen Zelten sowie Gebäuden verboten. Für die Raucher werden Bereiche geschaffen, in denen das Rauchen erlaubt ist.
- Das Gelände des Zeltlagers ist tagsüber nicht durchgängig umzäunt, trotzdem ist das Lager nur über den Haupteingang zu betreten und zu verlassen.
- Am Haupteingang befindet sich die Lagerwache, die ständig besetzt ist. Alle Jugendfeuerwehrmitglieder haben sich beim Verlassen oder Betreten des Lagergeländes grundsätzlich hier an- und abzumelden.
- Der Konsum von Alkohol ist auf dem Zeltplatz untersagt. Für Mitglieder aller Jugendfeuerwehren gilt ein striktes Alkoholverbot.
- Der Besitz oder Konsum von Drogen sowie der Handel mit Drogen (egal welcher Art) führt zum sofortigen Ausschluss des Zeltlagers.
- Erkrankungen oder Unfälle mit Verletzungen sind unverzüglich von einer Aufsichtsperson demRettungsdienst und der Lagerwache zu melden.
- Während der Nachtruhe ist ruhestörender Lärm jeglicher Art auf dem Lagerplatz verboten.
- Das Betreten der Zelte anderer Jugendfeuerwehren ist nur mit deren Einverständnis erlaubt.
- Für Abfälle sind auf dem Gelände ausreichend Behälter aufgestellt. Das gesamte Gelände und die Gebäude sind sauber zu halten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Reinigungsdienst angeordnet werden.
- Gasbetriebene Geräte jeglicher Art sind in den Zelten verboten.
- Baden, Tauchen und „Taufen“ sind in den natürlichen Gewässern auf und an dem Veranstaltungsgelände verboten.
- Für Schäden an der Ausrüstung oder an den Zelten sowie bei Verlust von Wertsachen übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Das gilt auch für Handys, die bei der Lagerwache geladen werden können.
- Fundsachen sind bei der Lagerwache abzugeben.
- Schäden jeglicher Art an Gebäuden, Einrichtungsgegenständen und Fahrzeugen sind umgehend der Lagerwache zu melden.
- Der Zeltplatz ist bei der Abreise sauber und ordentlich zu hinterlassen. Er wird von der Lagerleitung kontrolliert und abgenommen.
gez. Michael Schulz
Wehrführer Feuerwehr Schenefeld
Download der Lagerordnung Distrikt 34 als PDF